Viele Privatanleger zahlen auf Aktiengewinne im Privatvermögen fast immer die klassische Abgeltungsteuer: 25% Kapitalertragsteuer + Soli = 26,375% (ohne Kirchensteuer).
Und dann liest man überall: „Mit einer Aktien-GmbH nur 1,5% Steuern!“ – klingt wie ein Cheat-Code.
Die Wahrheit: Die 1,5% sind unter bestimmten Bedingungen real – aber nur auf Ebene der GmbH und vor allem auf Kursgewinne, die in der GmbH bleiben und reinvestiert werden. Sobald du Geld privat entnimmst, kommt die zweite Steuerstufe dazu.
1) Privatvermögen: die „normalen“ ~26,375% auf Gewinne
Wenn du Aktien privat hältst, werden realisierte Kursgewinne i. d. R. mit Abgeltungsteuer belastet (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Ohne Kirche sind das 26,375%.
2) GmbH: Woher kommen die „1,5%“?
Der Kern ist § 8b KStG:
- Veräußerungsgewinne (also Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien/Anteilen) sind bei Kapitalgesellschaften zu 95% steuerfrei.
- Gleichzeitig gelten 5% des Gewinns pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden dadurch effektiv doch besteuert.
Wenn man vereinfacht mit einer typischen Unternehmens-Steuerbelastung (KSt + GewSt zusammen grob um ~30%) rechnet, dann trifft diese Steuer nur 5% des Gewinns:
Beispielrechnung (vereinfacht):
- Gewinn aus Aktienverkauf in der GmbH: 100.000 €
- 95% steuerfrei → 95.000 € „raus“
- 5% steuerpflichtig → 5.000 €
- davon ~30% Steuern → ca. 1.500 €
➡️ effektiv ca. 1,5% auf den Kursgewinn (auf Ebene der GmbH)
Genau daher kommt die „1,5%“-Zahl.
Wichtig: Das ist ein Reinvestitions-Vorteil. Wenn das Geld in der GmbH bleibt, kannst du fast „brutto“ weiter investieren (Zinseszinseffekt).
3) Der riesige Haken: Ausschüttung an dich privat = zweite Steuerstufe
Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt. Wenn du Gewinne an dich auszahlen lässt (Dividende/Entnahme), wird das privat wieder besteuert (typisch Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen).
Heißt praktisch:
- 1,5% kann dir helfen, mehr Kapital in der GmbH zu stapeln und zu reinvestieren
- aber: „1,5% und dann privat ausgeben“ funktioniert so nicht – dann kommt die nächste Steuer obendrauf.
4) Dividenden in der GmbH: oft NICHT so geil wie Kursgewinne
Bei Dividenden gibt’s zwar auch § 8b KStG – aber mit einer entscheidenden Einschränkung:
- Dividenden sind bei der GmbH grundsätzlich zu 95% steuerfrei (5% add-back wie oben).
- ABER: Bei Beteiligungen unter 10% zu Beginn des Kalenderjahres gelten Dividenden als Streubesitzdividenden und sind nicht nach § 8b steuerfrei.
Bei börsennotierten Aktien hältst du typischerweise <10% – damit kann es sein, dass Dividenden in der GmbH voll steuerpflichtig sind (je nach Konstellation).
Zusätzlich spielt Gewerbesteuer eine Rolle: Die gewerbesteuerliche Kürzung („Schachtelprivileg“) für Dividenden verlangt i. d. R. mindestens 15% Beteiligung zu Jahresbeginn.
Kurzfassung:
- Für Kursgewinne: GmbH kann brutal stark sein (wegen 95% Freistellung).
- Für Dividenden aus kleinen Beteiligungen: oft deutlich weniger attraktiv.
5) Der zweite große Haken: Verluste zählen oft steuerlich nicht
Das Modell ist asymmetrisch: Bei Gewinnen lächelt der Fiskus – bei Verlusten sagt er oft „dein Problem“.
Bei Aktien-Veräußerungen in der GmbH gilt: Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig (im Kontext der § 8b-Regeln).
Das ist ein echter Nachteil, wenn du aktiv tradest oder wenn dein Depot stark schwankt.
6) Wann lohnt sich eine Aktien-GmbH typischerweise?
Eher sinnvoll, wenn…
- du langfristig Vermögen aufbauen willst und Gewinne jahrelang in der GmbH reinvestierst
- dein Fokus auf Wachstumsaktien / Kursgewinnen liegt (nicht auf Dividenden)
Eher nicht sinnvoll, wenn…
- du die Gewinne laufend privat brauchst (dann verpufft der Reinvestitionsvorteil)
- du primär Dividenden aus Streubesitz-Aktien kassierst (<10%)
- du sehr aktiv tradest und Verlustverrechnung wichtig ist
Fixkosten drücken: Buchhaltung & Jahresabschluss vorbereiten statt teuer abgeben
Viele schrecken bei einer Aktien-GmbH vor den laufenden Kosten zurück – vor allem wegen Buchhaltung und Jahresabschluss.
Die gute Nachricht: Du musst nicht alles teuer an den Steuerberater „auslagern“.
Ich habe mir dafür einen einfachen, praxiserprobten Prozess erarbeitet, mit dem du die Vorarbeit so strukturierst, dass du:
- deutlich weniger externe Stunden bezahlst
- typische Chaos-Fehler vermeidest
- und die laufenden Fixkosten spürbar reduzierst
Die genauen Details (inkl. Ablauf, Tools und Checkliste) bekommst du in einem 45-minütigen Strategie-Call mit mir.
👉 Wenn du wissen willst, ob sich eine Aktien-GmbH für dich lohnt und wie du die laufenden Kosten im Griff behältst: Strategie-Call buchen.
7) Mini-FAQ (für deinen Blog super als Abschluss)
Ist das legal?
Ja – das ist keine „Lücke“, sondern Gesetzessystematik (u. a. § 8b KStG).
Gilt das auch für ETFs?
Komplizierter. Bei Fonds/ETFs greifen andere Regeln (Investmentsteuergesetz etc.). Viele „1,5%-Versprechen“ beziehen sich primär auf Einzelaktien-Veräußerungsgewinne. (Wenn du willst, kann ich dir dafür einen separaten Blogpost mit sauberer Abgrenzung bauen.)
Kann ich meine privaten Aktien steuerneutral in die GmbH schieben?
In der Praxis ist das oft nicht „einfach so“ steuerneutral – das muss sauber gestaltet werden, sonst können stille Reserven aufgedeckt werden. (Hier unbedingt Steuerberatung.)
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Prüfung durch Steuerberater/in. Steuern hängen u. a. von Beteiligungsquoten, Halteform, Gewerbesteuer-Hebesatz, konkreten Erträgen (Dividenden vs. Kursgewinne) und Ausschüttungsstrategie ab.